Kosten

Die Beratung, Erstellung von Privatgutachten und auch Gerichtsgutachten verursachen Kosten.

Für Gerichtsgutachten sind diese gesetzlich geregelt, im JVEG Honorargruppe 3, zusätzlich zur Gutachtenerstellung fallen auch noch Kosten für Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten, Schreibkosten und Photokosten an §12 & § 5 JVEG (gemäß JVEG §9).

Im Gegensatz zu den Gebühren für ein Gerichtsgutachten, sind die Preise für Privatgutachten frei verhandelbar.

Private Aufträge werden in Anlehnung an diese Vorschriften liquidiert, gerne mache ich Ihnen dazu ein Angebot.